EGMR: Russland hat Recht auf freie Wahl verletzt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland wegen einer Verletzung des Rechts auf freie Wahlen verurteilt. Es ging dabei um umstrittene Neuauszählungen bei der Parlamentswahl im Dezember 2011 sowie der zeitgleich durchgeführten Wahl zur Sankt Petersburger Versammlung. Fälschungsvorwürfe hatten damals zu Protesten von tausenden Regierungsgegnern geführt (Az.: 75947/11).

EGMR: Neuauszählung ist unfair abgelaufen

Die Straßburger Richter können den Verdacht auf Manipulationen zwar nur begrenzt prüfen, wie sie am 30.05.2017 in ihrem Urteil klarstellten. Sie hielten den Vorwurf der Kläger aber für vertretbar, dass die Neuauszählung unfair abgelaufen sei. Das Ausmaß der Nachzählung, deren unklare Begründung sowie das Ergebnis, das deutlich zugunsten der Regierungspartei ausgefallen sei, sprächen stark dafür. Die Richter warfen Russland vor, die Vorwürfe anschließend nicht ernsthaft untersucht zu haben. Die Gerichte hätten sich damit begnügt, triviale Formalitäten zu prüfen und Beweise für ernsthafte Verfahrensverstöße ignoriert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Moskau kann eine zweite Instanz beantragen. Außerdem gilt in Russland ein Gesetz, wonach das Verfassungsgericht Straßburger Urteile überprüfen kann, obwohl das Land als Mitglied des Europarats zu einer Umsetzung verpflichtet ist.

EGMR, Urteil vom 30.05.2017 - 75947/11

Redaktion beck-aktuell, 30. Mai 2017 (dpa).

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