EGMR: Polen wegen Blasphemie-Strafe verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Polen im Zusammenhang mit der Bestrafung einer Sängerin wegen Blasphemie verurteilt. Die Bibel sei geschrieben worden von jemanden, der "fertig war vom Weintrinken und Gras rauchen", hatte die Frau in einem Interview gesagt und war daraufhin von Polen verurteilt worden. Dadurch sei sie in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt worden, entschied der EGMR. Polen muss der Frau nun 10.000 Euro Entschädigung zahlen.

Sängerin hatte von "unglaublichen biblischen Geschichten" gesprochen

Die polnische Sängerin wurde in einem Interview nach ihrem Glauben gefragt, worauf sie antwortete, dass sie an eine höhere Macht glaube. Allerdings überzeugten sie eher wissenschaftliche Entdeckungen und keine "unglaublichen biblischen Geschichten", die geschrieben worden seien von jemandem, der "fertig war vom Weintrinken und Gras rauchen". Zwei Menschen fühlten sich dadurch in ihren religiösen Gefühlen verletzt und verklagten sie, polnische Gerichte gaben ihnen Recht. Der Menschengerichtshof befand, dass die Strafe unverhältnismäßig hart gewesen sei. Die Äußerungen seien zwar drastisch gewesen, hätten aber nicht zu Hass oder Gewalt aufgerufen. Sie habe lediglich auf frivole Art Fragen zu ihrem Leben beantwortet.

EGMR, Urteil vom 15.09.2022 - 8257/13

Redaktion beck-aktuell, 15. September 2022 (dpa).