Polen muss festsitzenden Afghanen helfen

Angesichts der schwierigen Lage von 32 Afghanen, die an der Ostgrenze Polens zu Belarus festsitzen, hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Regierung zu Hilfsmaßnahmen verpflichtet. Polen müsse Nahrung, Wasser, Kleidung, medizinische Unterstützung und wenn möglich auch vorläufige Unterkünfte stellen, entschied das Gericht am Donnerstag. Dies bedeute aber nicht, dass Polen die Afghanen einreisen lassen müsse.

Recht auf Leben der Afghanen verpflichtet Polen

Die Flüchtlingsgruppe sitzt seit vielen Tagen an der Grenze zwischen Polen und Belarus fest. Die Menschen können nach Angaben des Gerichts weder nach Belarus zurück, noch lässt das EU-Land Polen sie einreisen. Vor dem Gerichtshof hatten die Menschen unter anderem ihr Recht auf Leben und das Verbot unmenschlicher Behandlung geltend gemacht – und bekamen nun vorläufig Recht: Die Straßburger Richter verhängten eine sogenannte Interimsmaßnahme mit einer Wirkung von drei Wochen. So lange muss sich Polen – als Mitgliedsstaat des Europarats – um die Menschen kümmern.

Bau eines Zauns an der Grenze

Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko hatte Ende Mai angekündigt, dass Minsk Migranten nicht mehr an der Weiterreise in die EU hindern werde – als Reaktion auf verschärfte westliche Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik. Seitdem hat vor allem Litauen mit einem Andrang von Migranten aus dem Nahen Osten über die Grenze zu Belarus zu kämpfen. Zuletzt nahm auch der Druck auf Polen zu. Polen hat inzwischen mit dem Bau eines Zauns an der Grenze zu seinem östlichen Nachbarn begonnen. Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNCR) und auch Polens katholische Kirche hatten die Regierung in Warschau zuletzt aufgefordert, den festsitzenden Menschen zu helfen.

EGMR, Entscheidung vom 26.08.2021 - 42120/21

Redaktion beck-aktuell, 27. August 2021 (dpa).