EGMR stoppt Behandlungsabbruch für todkrankes Baby vorerst

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat den Eltern eines todkranken Babys in Großbritannien neue Hoffnung gegeben. Bis zum 13.06.2017 um Mitternacht müssen die Ärzte versuchen, das Kind am Leben zu halten, entschieden die Straßburger Richter am 09.06.2017. Charlie solle dabei so behandelt und gepflegt werden, dass er so wenig Qualen wie möglich erleide und größtmögliche Würde behalte (Az.: 39793/17).

Eltern und Ärzte streiten um Weiterführung der Behandlung

In Großbritannien hatten die Eltern einen Rechtsstreit gegen die Ärzte verloren. Die Eltern wollten Charlie in die USA bringen, um ihn an einer experimentellen Therapie gegen seine seltene, genetische Erkrankung teilnehmen zu lassen. Die Spezialisten, die den neun Monate alten Jungen behandeln, sind allerdings überzeugt, dass die Therapie nicht helfen würde. Sie wollen die lebenserhaltenden Maßnahmen einstellen. Die Gerichte gaben den Medizinern Recht. Die Entscheidung des Menschenrechtsgerichtshofs ist nur vorläufig. Die Straßburger Richter wollen in der Zwischenzeit die Beschwerde der Eltern prüfen.

EGMR, Urteil vom 09.06.2017 - 39793/17

Redaktion beck-aktuell, 12. Juni 2017 (dpa).

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