Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland mit deutlichen Worten für wiederholte Eingriffe in die Versammlungsfreiheit kritisiert. Die Straßburger Richter gaben damit am 02.02.2017 einer Klage des russischen Oppositionsführers Alexej Nawalny statt.
Er war bei friedlichen Demonstrationen mehrmals festgenommen worden (Az.: 29580/12).
Richter kritisieren abschreckenden Effekt der Festnahmen
In dem Urteil machte der Gerichtshof klar, dass er diese Eingriffe nicht für Einzelfälle hält. "Diese Vorfälle sind identisch mit einigen anderen Fällen, die den Gerichtshof erreicht haben", heißt es. "Das legt die Existenz einer Praxis nahe, nach der die Polizei Versammlungen unterbricht und Teilnehmer festnimmt." Dies könne einen abschreckenden Effekt haben und eine offene politische Debatte verhindern, warnten die Richter. Diese Wirkung werde noch dadurch verstärkt, dass eine bekannte öffentliche Person festgenommen worden war, da damit ein breite Berichterstattung in den Medien verbunden sei. Nawalny will als 2018 als Kandidat für die Präsidentschaftswahl antreten.
EGMR, Urteil vom 02.02.2017 - 29580/12
Redaktion beck-aktuell, 3. Februar 2017 (dpa).
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Das Urteil im Volltext finden Sie auf der Internetseite des EGMR.
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