Litauen darf Afghanen nicht nach Belarus zurückschicken

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Litauen vorerst untersagt, fünf afghanische Flüchtlinge zurück nach Belarus zu schicken. Die fünf Afghanen seien im August in Belarus angekommen und nach mehreren erfolglosen Versuchen, nach Litauen zu gelangen, an der Grenze gestrandet, teilte das Gericht mit Sitz in Straßburg am Donnerstagabend mit. Mittlerweile sei es ihnen offenbar gelungen, auf litauischem Grund unterzutauchen.

Vergeltungsmaßnahmen der Taliban befürchtet

Die Flüchtlinge hatten vor Gericht angegeben, als westlich geprägte und gebildete Menschen besonders durch Vergeltungsmaßnahmen der Taliban gefährdet zu sein. Wegen der nun verhängten sogenannten Interimsmaßnahme darf Litauen als Mitgliedstaat des Europarats die Schutzsuchenden bis einschließlich 29.09.2021 nicht nach Belarus ausweisen.

Belarus reagiert auf Sanktionen

Der belarussische Machthaber Alexander Lukaschenko hatte Ende Mai angekündigt, dass Minsk Migranten nicht mehr an der Weiterreise in die EU hindern werde – als Reaktion auf verschärfte westliche Sanktionen gegen die ehemalige Sowjetrepublik. Seitdem hat vor allem Litauen mit einem Andrang von Migranten aus dem Nahen Osten über die Grenze zu Belarus zu kämpfen. Zuletzt nahm auch der Druck auf Polen zu. Die Regierungen in Polen, Litauen und Lettland beschuldigen Lukaschenko, in organisierter Form Flüchtlinge an die EU-Außengrenze zu bringen.

EGMR, Entscheidung vom 10.09.2021 - 44205/21

Redaktion beck-aktuell, 10. September 2021 (dpa).