Lesbische Mutter diskriminiert – EGMR verurteilt Polen

Eine lesbische Frau, der das Sorgerecht für ihr Kind entzogen wurde, hat ihr Heimatland Polen erfolgreich vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte verklagt. Die sexuelle Orientierung der Frau sei bei dem Sorgerechtsstreit durchgehend thematisiert worden, erklärte das Gericht am Donnerstag. Die polnischen Richter hätten die Frau wegen ihrer Beziehung zu einer anderen Frau diskriminiert und ihr Recht auf Privatleben verletzt. Polen muss nun 10.000 Euro Entschädigung an die Frau zahlen.

Verlust des Sorgerechts wohl wegen lesbischer Beziehung

Die Frau hatte sich in Straßburg dagegen gewehrt, dass sie nach der Trennung von ihrem Ehemann das Sorgerecht für ihr jüngstes Kind verloren hatte. Bei Anhörungen in Polen war sie laut Gericht zu ihrem Sexualleben mit ihrer neuen Partnerin befragt worden. Experten legten ihr nahe, ihre Partnerin vom Familienleben auszuschließen, dann könne sie das Sorgerecht behalten. All das zeige, das die Frau von den polnischen Richtern anders behandelt wurde als eine heterosexuelle Mutter behandelt worden wäre, urteilte das Gericht. Polen hat nun drei Monate Zeit, gegebenenfalls gegen das Urteil vorzugehen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Redaktion beck-aktuell, 16. September 2021 (dpa).