Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat eine vorübergehende Aussetzung der Corona-Impfpflicht für Gesundheitspersonal in Griechenland abgelehnt. 30 Beschäftigte des Gesundheitssektors hatten um einen sofortigen Stopp in Form einer einstweiligen Maßnahme gebeten. Wie das Straßburger Gericht am Donnerstag mitteilte, sei ein solcher Stopp aber nicht im für einstweilige Maßnahmen vorgesehenen Rahmen enthalten.
Ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt
Diese fänden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden Anwendung. Zu den eingereichten Klagen gegen die Impfpflicht selbst äußerte sich das Gericht noch nicht. Seit Monatsbeginn gilt eine begrenzte Impfpflicht in Griechenland. Das Gesetz sieht vor, dass jene Beschäftigten im Gesundheitssektor, die noch ungeimpft sind, ohne Gehalt von der Arbeit freigestellt werden können. Zuvor hatten Gewerkschaften gefordert, die Impfpflicht zumindest aufzuschieben. Auch aus dem Gesundheitssektor selbst gab es Kritik und Sorge vor Personalmangel.
EGMR - 43375/21; 43910/21
Redaktion beck-aktuell, 10. September 2021 (dpa).
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Stöhr, Ablehnung der Corona-Impfung als Kündigungsgrund?, NZA 2021, 1215