Nach Haftentlassung unmittelbar abgeschoben
Der Mann war im Jahr 2013 in Frankreich zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er über mehrere Jahre an der Planung von Terroranschlägen in Frankreich, Marokko, Afghanistan und dem Iran mitgearbeitet hatte. Er wurde unmittelbar nach seiner Haftentlassung nach Marokko abgeschoben. Der Mann hatte vor dem Straßburger Gericht beklagt, dass Frankreich ihn mit der Abschiebung in die Gefahr unmenschlicher Behandlung gebracht habe. Das treffe nicht zu, urteilten die Richter. Marokko habe Maßnahmen gegen Folter getroffen.
Anerkennen des Fehlers als Entschädigung ausreichend
Allerdings stellte das Gericht fest, dass Frankreich dem Mann nicht genug Zeit gelassen habe, sich gegen seine Abschiebung zu wehren. Die französischen Behörden wiesen ihn aus, obwohl der Gerichtshof für Menschenrechte noch Bedenkzeit gefordert hatte. Eine Strafe droht Frankreich deshalb aber nicht. Das Land habe den Fehler anerkannt. Weil dem Kläger kein Schaden entstanden sei, reiche dieses Eingeständnis als eine Art symbolischer Entschädigung aus, sagte eine Sprecherin des Gerichts.