EGMR: Keine eingetragene Partnerschaft für heterosexuelle Paare

Muss auch heterosexuellen Paaren eine eingetragene Partnerschaft offen stehen? Aus Sicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte fordert das Diskriminierungsverbot das nicht. Die Straßburger Richter wiesen am 26.10.2017 die Beschwerde eines österreichischen Paares ab, das sich im Vergleich zu homosexuellen Paaren zu Unrecht ungleich behandelt sah (Az.: 28475/12).

Eintragen einer Partnerschaft homosexuellen Paaren vorbehalten

In Österreich können Männer und Frauen eine Ehe eingehen, gleichgeschlechtliche Paare können eine Partnerschaft eintragen lassen. In Deutschland was dies bis zur Öffnung der Ehe für homosexuelle Paare im Jahr 2017 genauso.

EGMR: Möglichkeit der Eheschließung ausreichend

Die Kläger argumentierten, dass die eingetragene Partnerschaft moderner und "leichter" sei als eine Ehe. Der Gerichtshof sah allerdings keine "substanziellen Unterschiede" zwischen den beiden Institutionen. Die Möglichkeit einer Eheschließung erfülle das Hauptanliegen der Kläger nach rechtlicher Anerkennung.

EGMR, Urteil vom 26.10.2017 - 28475/12

Redaktion beck-aktuell, 26. Oktober 2017 (dpa).

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