Vater setzte sich über Kontaktverbot hinweg und erschoss achtjährigen Sohn
Geklagt hatte eine Frau, die 2012 die Scheidung von ihrem Ehemann eingereicht und ihn wegen Vergewaltigung und Drohungen angezeigt hatte. Die Polizei verhängte gegen ihn ein zweiwöchiges Verbot, die Familienwohnung und deren nähere Umgebung zu betreten. Wenige Tage später ging der Mann zur Schule seiner Kinder und bat eine Lehrkraft, diese zu sehen. Der achtjährige Junge wurde daraufhin mit Kopfschuss gefunden und starb im Krankenhaus. Sein Vater erschoss sich.
EGMR entlastet Behörden – Maßnahmen waren angemessen
Die Klägerin wirft den Behörden vor, ihren damaligen Ehemann nicht in Untersuchungshaft gesteckt zu haben. Es hätte klar sein müssen, dass ein Kontaktverbot keinen ausreichenden Schutz biete. Das Menschenrechtsgericht befand, dass die österreichischen Behörden schnell und sorgfältig reagiert hätten. Die getroffenen Maßnahmen erschienen demnach zum Zeitpunkt angemessen, um weitere Gewalt an den Kindern zu verhindern. Dass der Mann sich eine Waffe zulegen und seinen Sohn töten würde, sei nicht wahrscheinlich erschienen. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass Untersuchungshaft nicht als Präventionsmaßnahme eingesetzt werden könne.