Belgische Gerichte sind laut dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte nicht dafür zuständig, Vorwürfen gegen den Vatikan nachzugehen. Das geht aus einem Urteil des Straßburgers Gericht vom 12.10.2021 hervor. In Straßburg beschwert hatten sich 24 Menschen aus Belgien, Frankreich und den Niederlanden, die allesamt angeben, als Kinder von katholischen Priestern sexuell misshandelt worden zu sein.
EGMR weist auf Staatenimmunität hin
Die Beschwerdeführer werfen dem Heiligen Stuhl, der vom Papst repräsentiert wird, strukturelle Probleme im Umgang mit sexuellem Missbrauch in der Kirche vor. Ihr Menschenrecht auf ein faires Verfahren sei verletzt worden, weil belgische Gerichte sich der Vorwürfe nicht hatten annehmen wollen. Dieser Argumentation ist der EGMR nicht gefolgt. Der Heilige Stuhl in Rom habe Merkmale, die ihn völkerrechtlich einem Staat nahezu gleichstellten, so die Richter. Daher genieße er Staatenimmunität. Das heiße, Gerichte anderer Länder könnten ihn nicht verurteilen.
Klagen gegen belgische Vertreter der Kirche ebenfalls abgewiesen
Die 24 Beschwerdeführer hatten in Belgien allerdings auch gegen einzelne Vertreter der katholischen Kirche geklagt - und waren damit ebenfalls gescheitert. Das liege an Formfehlern und könne Belgien nicht angelastet werden, urteilte nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte.
EGMR, Urteil vom 12.10.2021 - 11625/17
Redaktion beck-aktuell, 12. Oktober 2021 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beck-online
Louven, Gnade vor Recht? - Der Missbrauchsskandal in der katholischen Kirche, ZAP 2018, 1079
Eicholt, Sexueller Missbrauch und körperliche Misshandlungen durch katholische Kleriker nach kirchlichem Recht sowie zivil- und strafrechtliche Folgen nach deutschem Recht, NJOZ 2010, 1859
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