Zwei Katalanen, die ein großes Foto des spanischen Königspaars verbrannt haben, dürfen deswegen nicht bestraft werden. Das urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 13.03.2018 in Straßburg. Die Aktion sei zwar provozierend gewesen, aber durch die Meinungsfreiheit gedeckt, hieß es in der Urteilsbegründung.
Katalanen wurden wegen Beleidigung verurteilt
Die beiden Männer hatten bei einer Demonstration aus Anlass eines Königsbesuchs in Girona die Fotografie verbrannt. Dafür waren sie von spanischen Gerichten wegen Beleidigung der Krone zu Geldstrafen in Höhe von je 2.700 Euro verurteilt worden. Die Männer wehrten sich dagegen vor dem EGMR und bekamen nun Recht.
Spanien muss Klägern Entschädigung zahlen
Mit dem Verbrennen des Fotos hätten die Kläger politisch Kritik an der Monarchie in Spanien geäußert. Sie hätten dabei aber nicht zu Hass oder Gewalt aufgerufen. Spanien muss den Männern nun die 2.700 Euro Strafe zurückzahlen und beide zusammen mit zusätzlich 9.000 Euro entschädigen.
Redaktion beck-aktuell, 13. März 2018 (dpa).
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Fahl, Böhmermanns Schmähkritik als Beleidigung, NStZ 2016, 313
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