EGMR: Italien verantwortlich für Tod eines Kindes durch häusliche Gewalt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die italienischen Behörden für das tragische Ende eines Falls häuslicher Gewalt verantwortlich gemacht. Polizei und Justiz seien ihrer Verpflichtung nicht nachgekommen, die Klägerin und ihren Sohn vor dem gewalttätigen Ehemann zu schützen, entschieden die Straßburger Richter am 02.01.2017 in einem Verfahren gegen Italien (Az.: 41237/14).

Behördliche Untätigkeit trotz Anzeige führte letztlich zu Tod des Sohnes

Nach jahrelangen Misshandlungen war der Mann der Klägerin 2013 mit einem Messer auf seine Frau losgegangen. Dabei erstach er den gemeinsamen Sohn, der seine Mutter schützen wollte. Die Untätigkeit der Behörden trotz einer Anzeige der Frau habe zuvor eine Situation der Straflosigkeit entstehen lassen und letztlich zum Tod des Sohnes geführt, heißt es in dem Urteil.

Tolerierung häuslicher Gewalt verstößt gegen Verbot der Diskriminierung von Frauen

Der Gerichtshof wertete den Fall auch als Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot. Häusliche Gewalt, deren Opfer meist Frauen seien, werde in Italien noch immer sozial und kulturell toleriert.

EGMR, Urteil vom 02.03.2017 - 41237/14

Redaktion beck-aktuell, 2. März 2017 (dpa).

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