EGMR: Italien muss Amanda Knox entschädigen

Italien muss der erst wegen Mordes verurteilten und dann freigesprochenen US-Bürgerin Amanda Knox mehr als 18.000 Euro Entschädigung zahlen. Die italienischen Behörden hätten bei ihrer Befragung mehrfach ihre Menschenrechte verletzt, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 24.01.2019 in Straßburg (Az.: 76577/13).

Verstoß gegen Recht auf faires Verfahren und Misshandlungsverbot

So sei man nicht den Anschuldigungen der US-Amerikanerin nachgegangen, von der Polizei geschlagen und unter Druck gesetzt worden zu sein, hieß es. Außerdem habe Italien nicht zufriedenstellend begründet, warum Knox im Jahr 2007 bei einem entscheidenden Polizeiverhör keinen Anwalt gestellt bekommen habe. Damit habe Italien gegen das Recht auf eine faires Verfahren sowie – auf prozeduraler Ebene – gegen das Misshandlungsverbot verstoßen. Das Urteil kann noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Zunächst Verurteilung wegen Mordes an britischer Austauschstudentin

Knox war 2009 wegen Mordes an der britischen Austauschstudentin Meredith Kercher in Italien zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden – nach fast acht Jahren Justizgerangel kam jedoch der Freispruch für Knox. Sie hatte als "Engel mit den Eisaugen" Bekanntheit erlangt und schon rund vier Jahre in Haft gesessen. Ein Urteil wegen falscher Verdächtigung blieb jedoch bestehen: Knox hatte nach Überzeugung der italienischen Richter einen Bekannten des Mordes an Kercher beschuldigt, obwohl sie um seine Unschuld wusste.

Knox will Anschuldigung unter polizeilichem Druck getätigt haben

Die Amerikanerin machte jedoch vor dem Straßburger Gericht geltend, dass sie diese Aussage im Schockzustand nach dem Fund der Toten und unter dem Eindruck von Schlägen der Polizei gemacht habe. Außerdem habe ihr weder ein Anwalt noch ein Dolmetscher zur Seite gestanden.

EGMR, Urteil vom 24.01.2019 - 76577/13

Redaktion beck-aktuell, 24. Januar 2019 (dpa).

Mehr zum Thema