In­haf­tie­rung von In­ves­ti­ga­ti­vjour­na­list in Tür­kei war men­schen­rechts­wid­rig

Die In­haf­tie­rung des In­ves­ti­ga­ti­vjour­na­lis­ten Ahmet Sik in der Tür­kei war men­schen­rechts­wid­rig. Sie ver­stieß gegen Siks Recht auf Frei­heit und Si­cher­heit sowie gegen sein Recht auf freie Mei­nungs­äu­ße­rung, ent­schied der Eu­ro­päi­sche Ge­richts­hof für Men­schen­rech­te mit Ur­teil vom 24.11.2020. Die Tür­kei muss Sik eine Ent­schä­di­gung von 16.000 Euro zah­len. 

Fest­nah­me wegen Tweets und Zei­tungs­ar­ti­keln 

Im De­zem­ber 2016 war Sik in Po­li­zei­ge­wahr­sam ge­nom­men wor­den. Bei sei­ner Be­fra­gung war es haupt­säch­lich um elf Tweets und fünf Ar­ti­kel in der re­gie­rungs­kri­ti­schen tür­ki­schen Zei­tung "Cum­hu­riyet" ge­gan­gen. Erst im März 2018 wurde Sik aus der Haft ent­las­sen. Kurz dar­auf wurde er wegen der Un­ter­stüt­zung ter­ro­ris­ti­scher Or­ga­ni­sa­tio­nen zu sie­ben Jah­ren und sechs Mo­na­ten Ge­fäng­nis ver­ur­teilt. Das Ur­teil ist noch nicht rechts­kräf­tig. Sik ist mitt­ler­wei­le als un­ab­hän­gi­ger An­ge­ord­ne­ter tätig.

Ähn­li­che Ent­schei­dun­gen vor zwei Wo­chen

Siks Fest­nah­me und Haft seien le­dig­lich auf Ver­mu­tun­gen ba­siert ge­we­sen, so der EGMR. Für den Vor­wurf der Ter­ror­pro­pa­gan­da gegen ihn habe es keine aus­rei­chen­den Hin­wei­se ge­ge­ben. Be­reits vor zwei Wo­chen hatte der EGMR die Tür­kei wegen der un­recht­mä­ßi­gen Fest­nah­me meh­re­rer da­ma­li­ger Jour­na­lis­ten und Mit­ar­bei­ter der "Cum­hu­riyet" ver­ur­teilt. Dabei waren die glei­chen Rechts­ver­let­zun­gen mo­niert und ein Straf­maß in glei­cher Höhe an­ge­ord­net wor­den.

Kri­tik von Deniz Yücel

Der ehe­mals in der Tür­kei in­haf­tier­te Jour­na­list Deniz Yücel schrieb auf Twit­ter über die bei­den Ur­tei­le: "Die Rich­ter des EGMR be­stä­ti­gen re­gel­mä­ßig, dass unter dem Er­do­gan-Re­gime stän­dig ele­men­ta­re Men­schen­rech­te ver­letzt wer­den, sagen aber zu­gleich, dass das Er­do­gan-Re­gime mit al­le­dem nichts zu tun habe."

EGMR, Urteil vom 24.11.2020 - 36493/17

Redaktion beck-aktuell, 25. November 2020 (dpa).

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