Inhaftierung von Investigativjournalist in Türkei war menschenrechtswidrig

Die Inhaftierung des Investigativjournalisten Ahmet Sik in der Türkei war menschenrechtswidrig. Sie verstieß gegen Siks Recht auf Freiheit und Sicherheit sowie gegen sein Recht auf freie Meinungsäußerung, entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte mit Urteil vom 24.11.2020. Die Türkei muss Sik eine Entschädigung von 16.000 Euro zahlen. 

Festnahme wegen Tweets und Zeitungsartikeln 

Im Dezember 2016 war Sik in Polizeigewahrsam genommen worden. Bei seiner Befragung war es hauptsächlich um elf Tweets und fünf Artikel in der regierungskritischen türkischen Zeitung "Cumhuriyet" gegangen. Erst im März 2018 wurde Sik aus der Haft entlassen. Kurz darauf wurde er wegen der Unterstützung terroristischer Organisationen zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sik ist mittlerweile als unabhängiger Angeordneter tätig.

Ähnliche Entscheidungen vor zwei Wochen

Siks Festnahme und Haft seien lediglich auf Vermutungen basiert gewesen, so der EGMR. Für den Vorwurf der Terrorpropaganda gegen ihn habe es keine ausreichenden Hinweise gegeben. Bereits vor zwei Wochen hatte der EGMR die Türkei wegen der unrechtmäßigen Festnahme mehrerer damaliger Journalisten und Mitarbeiter der "Cumhuriyet" verurteilt. Dabei waren die gleichen Rechtsverletzungen moniert und ein Strafmaß in gleicher Höhe angeordnet worden.

Kritik von Deniz Yücel

Der ehemals in der Türkei inhaftierte Journalist Deniz Yücel schrieb auf Twitter über die beiden Urteile: "Die Richter des EGMR bestätigen regelmäßig, dass unter dem Erdogan-Regime ständig elementare Menschenrechte verletzt werden, sagen aber zugleich, dass das Erdogan-Regime mit alledem nichts zu tun habe."

EGMR, Urteil vom 24.11.2020 - 36493/17

Redaktion beck-aktuell, 25. November 2020 (dpa).