Inhaftiertes ETA-Mitglied durfte nicht zum Totenbett des Vaters reisen
In Straßburg beschwert hatte sich eine Frau, die sich nach Angaben des Gerichts zum Zeitpunkt der Klage der baskischen Untergrundorganisation ETA zugehörig fühlte. Sie sitzt seit 2006 in Frankreich mehrere langjährige Haftstrafen ab. Im Frühjahr 2014 bat sie um Ausgang, um sich in einem Krankenhaus von ihrem dort verstorbenen Vater verabschieden zu können. Ihr Antrag wurde jedoch abgelehnt – unter anderem wegen Fluchtgefahr.
EGMR: Justizentscheidung ist nicht zu beanstanden
Die Beschwerdeführerin sieht durch die Ablehnung ihr Menschenrecht auf Privat- und Familienleben verletzt. Dem folgten die Straßburger Richter nicht: Die französischen Behörden hätten die Rechte der Frau und das Recht der Öffentlichkeit auf Sicherheit gegeneinander abgewogen und dabei ihren Ermessensspielraum nicht überschritten, teilte das Gericht mit.