Gegen Verbot der erniedrigender Behandlung verstoßen
Der Mann sei mit einem etwa fünf Monate währenden Handschellen-Zwang bestraft worden, obwohl es keine Hinweise darauf gegeben habe, dass er eine Gefahr darstelle. Damit habe Moldau gegen das Verbot der erniedrigenden Behandlung verstoßen, urteilten die Richter. Die Strafmaßnahme war verhängt worden, weil in der Zelle des zu lebenslanger Haft verurteilten Mannes ein Handy gefunden worden war.