Statue durfte als Weihnachtsmann verkleidet werden

Die Verkleidung einer Statue in Bulgarien als Weihnachtsmann war nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte keine Beschädigung der Statue und kein Hooliganismus. Die Verurteilung des konservativen Lokalpolitikers Kaloyan Tomov Handzhiyski für die Tat habe daher gegen sein Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen, wie das Straßburger Gericht heute mitteilte. Bulgarien soll dem Politiker nun etwa 4.800 Euro zahlen.

Lokalpolitiker verkleidete Statue als Weihnachtsmann

2013 war an Weihnachten eine Statue des Mitbegründers der kommunistischen Partei Bulgariens, Dimitar Blagoew, in Blagoewgrad rot und weiß angemalt worden - zuvor hatte es politische Proteste gegeben. Außerdem wurde die Aufschrift "Father Frost" aufgesprüht. Blagoew wird von den Sozialisten als Symbolfigur verehrt. Der jetzt vor dem EGMR klagende Lokalpolitiker hatte der Statue später an diesem Tag noch eine Weihnachtsmannmütze aufgesetzt und einen roten Sack mit dem Wort “Rücktritt“ hinzugefügt.

Meinungsfreiheit statt Vandalismus

Er wurde kurzzeitig festgenommen und musste ein Bußgeld zahlen. Die bulgarische Justiz warf ihm vor, die Grenze von einem politischen Witz zum Hooliganismus überschritten zu haben. Das EGMR widersprach der Ansicht der bulgarischen Justiz. Die Statue sei von dem Politiker nicht beschädigt worden. Es gebe keine Hinweise darauf, dass er Gewalt ausgeübt habe oder dass er es gewesen sei, der die Statue angemalt habe. Seine Tat sei satirischer oder politischer Protest. Meinungsfreiheit müsse zudem auch für schockierende Botschaften gelten. Bulgarien soll nun etwa 4.800 Euro als Schadensersatz und für die Kosten des Lokalpolitikers zahlen.

Redaktion beck-aktuell, 6. April 2021 (dpa).