EGMR: Griechenland wegen Misshandlung von Häftlingen verurteilt

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Griechenland wegen der Misshandlung von elf Häftlingen mit Tasern verurteilt. Der griechische Staat müsse den Gefängnisinsassen insgesamt 110.000 Euro Entschädigung zahlen, so das Straßburger Gericht am 22.11.2018 (Az.: 29543/15). Die Gerichtsentscheidung kann aber noch innerhalb von drei Monaten angefochten werden.

Häftlinge mit Elektroschockgeräten misshandelt

Beschwerde eingelegt hatten 22 Insassen des Gefängnisses in Grevana, etwa 150 Kilometer südwestlich von Thessaloniki. Sie hatten geltend gemacht, dass sie bei einer Zellendurchsuchung im April 2013 misshandelt worden seien.  Das Gericht sah es nun als erwiesen an, dass dieser Vorwurf zumindest bei elf von ihnen zutrifft. So hätten die Einsatzkräfte Taser gegenüber den Häftlingen benutzt. Diese Waffen lösen einen schmerzhaften Elektroschock aus.

Einsatz der Geräte war laut EGMR nicht nötig

Um die Sicherheit bei der Durchsuchung zu gewährleisten, sei der Einsatz von Tasern aber nicht nötig gewesen, urteilten die Richter. Außerdem sei den Beschwerden der Insassen im Anschluss nicht ausreichend nachgegangen worden.

EGMR, Urteil vom 22.11.2018 - 29543/15

Redaktion beck-aktuell, 22. November 2018 (dpa).

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