Griechenland haftet für Untätigkeit nach Hotelbesetzung durch Flüchtlinge

Griechenland muss der Inhaberin eines Hotels in Athen 312.500 Euro zahlen, weil die Behörden gegen die jahrelange Besetzung des leerstehenden Gebäudes durch Flüchtlinge und Unterstützer nicht entschieden genug einschritten. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 03.12.220 entschieden. Das Land habe das Recht auf Schutz von Eigentum verletzt, der Inhaberin des Hotels seien dadurch hohe Schulden entstanden.

Fehlende Unterbringungsmöglichkeiten rechtfertigen Duldung nicht

Die griechische Regierung hatte das Verhalten der Behörden auch damit begründet, dass es keine anderen Unterbringungsmöglichkeiten für die Migranten gegeben habe. Das Gericht erklärte dazu, dies sei keine Rechtfertigung für anhaltende Untätigkeit. So sei ein Räumungsbescheid auch nach mehrfacher Anordnung von der Polizei nicht umgesetzt worden.

Staatliche Versorger ignorierten Einspruch der Hotelbesitzerin

Nachdem die Besetzer gekappte Strom- und Wasserleitungen wieder verbunden hatten, hatten die staatlichen Wasser- und Stromverbände auf einen Einspruch der Hotelbesitzerin, für die Kosten nicht aufkommen zu müssen, zudem nicht reagiert. Nach rund drei Jahren verließen die Migranten und die Aktivisten das Gebäude freiwillig.

EGMR, Urteil vom 03.12.2020 - 12929/18

Redaktion beck-aktuell, 4. Dezember 2020 (dpa).