EGMR: Grieche darf Ex-Schwägerin heiraten

Griechische Behörden haben mit der Annullierung einer Ehe zwischen einem Mann und dessen Ex-Schwägerin gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßen. Griechenland müsse dem Paar nun eine Entschädigung von 10.000 Euro zahlen, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 05.09.2019. Die Behörden hätten mit der Aufhebung gegen das Recht auf Heirat verstoßen (Az.: 57854/15).

Annullierung der Ehe bestätigt

Der Mann hatte sich den Gerichtsunterlagen nach 2004 scheiden lassen und im Jahr darauf die Schwester seiner Ex-Frau in einer religiösen Zeremonie geehelicht. 2006 beschwerte sich die Ex-Ehefrau des Mannes jedoch bei der Staatsanwaltschaft mit der Begründung, die neue Ehe sei aus Gründen der Verwandtschaft zwischen den Ehegatten nicht gültig. Nach einem Jahre dauernden Gerichtsstreit bestätigte ein Kassationsgericht die Annullierung der Ehe letztendlich 2015 auf Basis eines Gesetzes, das die Heirat zwischen Angehörigen bis dritten Grades verbietet.

Ehe mit Ex-Schwager oder Ex-Schwägerin noch in drei Ländern verboten

Das Straßburger Gericht argumentierte nun, dass das Paar durch die vorherige Ehe der ersten Schwester nicht blutsverwandt sei und vor der Heirat alle angeforderten rechtlichen Dokumente eingereicht worden waren. Laut EGMR verbieten neben Griechenland nur Italien und San Marino die Ehe mit Ex-Schwager oder Ex-Schwägerin. Es war das erste Mal, dass der EGMR in einem solchen Fall entscheiden musste.

EGMR, Urteil vom 05.09.2019 - 57854/15

Redaktion beck-aktuell, 6. September 2019 (dpa).

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