EGMR: Gewalttätiger Mann scheitert mit Beschwerde gegen Deutschland

Ein wegen häuslicher Gewalt verurteilter Mann ist mit einer Beschwerde gegen Deutschland gescheitert. Deutsche Richter hätten sein Recht auf ein faires Verfahren nicht dadurch verletzt, dass seine Frau nur vor dem Ermittlungsrichter ausgesagt habe. Denn darauf habe das Urteil nicht beruht, urteilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 26.07.2018 (Az.: 59549/12).

Frau hatte nur vor Ermittlungsrichter ausgesagt

Der Mann hatte sich in Straßburg darüber beschwert, dass seine Frau vor einem deutschen Gericht nicht gegen ihn ausgesagt hatte und er trotzdem wegen Gewalt gegen sie zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt wurde. Der Gerichtshof folgte seiner Argumentation nicht. Die Frau habe zwar nur vor Beginn des Prozesses vor einem Ermittlungsrichter ausgesagt und nicht mehr in dem Verfahren selbst.

Gerichtshof verwies auf weitere Zeugen

Der EGMR hat aber darauf hingewiesen, dass noch genügend andere Zeugen den Mann belastet hätten. So hatte unter anderem ihr Sohn vor Gericht bezeugt, dass er Schreie gehört hatte. Nachbarn sagten aus, sie hätten die am Kopf blutende Frau bei der Flucht vor dem gewalttätigen Mann gesehen. Das Urteil sei also nicht allein auf die vor Prozessbeginn gemachten Aussagen der Frau gestützt gewesen – und das Verfahren daher nicht unfair. Der Beschwerdeführer kann das Urteil innerhalb von drei Monaten anfechten.

EGMR, Urteil vom 26.07.2018 - 59549/12

Redaktion beck-aktuell, 27. Juli 2018 (dpa).

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