Schnelle Abfuhr: Le Pen bleibt von Wahlen ausgeschlossen

Wegen der Veruntreuung von EU-Geld hatte ein französisches Gericht Marine Le Pen vorläufig von Wahlen ausgeschlossen. Die Rechtsnationale zog dagegen im Eilverfahren vor den EGMR - der postwendend entschieden hat.

Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist vor dem EGMR mit dem Antrag gescheitert, den gegen sie verhängten vorläufigen Ausschluss von Wahlen auszusetzen. Die Straßburger Richter wiesen den Antrag einstimmig ab, da Le Pen keinerlei nicht wiedergutzumachende Beeinträchtigung drohe, die durch die Menschenrechtskonvention geschützt ist. Dies teilte der Gerichtshof am Donnerstag mit. Le Pen hatte den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz am Vortag gestellt.

Ein Gericht hatte Le Pen Ende März wegen Veruntreuung von EU-Geldern verurteilt. Der umstrittenste Teil der Strafe ist, dass sie fünf Jahre lang nicht bei Wahlen antreten darf. Diese Strafe ist in Frankreich gebräuchlich bei einer Verurteilung von Politikern wegen Korruption oder Untreue. Sie war sofort in Kraft getreten - anders als die teils auf Bewährung ausgesetzte Haftstrafe und obwohl Le Pen gegen das Urteil Berufung einlegte. Das Berufungsgericht hat eine Entscheidung im kommenden Sommer ins Auge gefasst.

Le Pen bangt um Präsidentschaftskandidatur

Le Pen hatte den Gerichtshof angerufen, weil sie angesichts der vorläufigen Vollstreckung der Unwählbarkeit nicht in der Lage wäre, bei einer vorgezogenen Parlaments- oder Präsidentschaftswahl zu kandidieren. Darin sah sie die Gefahr eines nicht wiedergutzumachenden Schadens.

Regulär steht die kommende Präsidentschaftswahl, bei der Le Pen kandidieren wollte, 2027 an. Inzwischen hat die 56-Jährige aber ihren politischen Ziehsohn Jordan Bardella aufgefordert, sich auf eine Kandidatur vorzubereiten - für den Fall, dass sie selbst nicht antreten kann.

Redaktion beck-aktuell, kw, 10. Juli 2025 (dpa).

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