Frau hatte Polizei wiederholt um Hilfe gebeten
In dem Fall war eine Frau wiederholt Opfer ihres gewalttätigen Partners geworden. Sie informierte die Polizei, diese leitete aber keine Untersuchungen ein und ergriff auch keine Strafmaßnahmen gegen den Mann. Der Frau gegenüber sprach die Polizei von einer geringfügigen familiären Auseinandersetzung. Nach der Trennung bedrohte der Mann die Frau weiter, erschien etwa mit einer Handgranate an ihrem Arbeitsplatz. Statt Ermittlungen aufzunehmen, schlug die Polizei vor, der Mann könne von den Brüdern der Frau verprügelt werden. Schließlich erschoss der Mann seine Expartnerin.
Polizeiversäumnisse auch nach Tod der Frau
Das Gericht stellte fest, dass die Polizei wiederholt über die Gewalt informiert worden war. Der Mann selbst hatte zugegeben, der Frau mit dem Tod gedroht zu haben. Die Polizei habe deshalb um die unmittelbare Gefahr für die Frau wissen müssen. Auch weil sie nach dem Tod keine ausreichenden Ermittlungen führten, hätten die georgischen Behörden gegen das Recht auf Leben und das Diskriminierungsverbot verstoßen, an das sie durch die Europäische Menschenrechtskonvention gebunden seien, so der EGMR.