Haft wegen sexueller Entblößung
Die Frau protestierte 2013 oben ohne in einer Kirche, malte sich Parolen auf den Körper und tat so, als würde sie eine Abtreibung durchführen, wobei sie rohe Rinderleber als Requisite benutzte. Ein Gericht verurteilte sie wegen des Vorwurfs der sexuellen Entblößung zu einem Monat Haft auf Bewährung und Schadenersatz an die Gemeinde.
EGMR: Botschaft des Auftritts unzureichend berücksichtigt
Die Richter in Straßburg sahen die Strafe als unverhältnismäßig an. Die nationalen Gerichte hätten sich darauf konzentriert, dass die Frau ihre Brüste an einem Ort der Verehrung entblößt habe – die Botschaft ihres Auftritts sei jedoch nicht genügend berücksichtigt worden. Der Frau könne kein beleidigendes Verhalten vorgeworfen werden. Ihr einziges Ziel habe darin bestanden, einen Beitrag zur öffentlichen Debatte über die Rechte der Frauen zu leisten. Frankreich muss der Frau nun eine Entschädigung zahlen.