EGMR verurteilt Frankreich wegen unwürdiger Haftbedingungen

Wegen unwürdiger Haftbedingungen in überfüllten Gefängnissen ist Frankreich vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu Entschädigungszahlungen verurteilt worden. Die Zustände in Gefängnissen in Nîmes, Nizza und Fresnes sowie in drei Haftanstalten in den Übersee-Gebieten Martinique, Guadeloupe und Französisch-Polynesien verstießen gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, teilte der EGMR am 30.01.2020 in Straßburg mit (Az.: 9671/15).

Schritte gegen Überbelegung von Gefängnissen empfohlen

Die Beschwerde war von 32 Häftlingen eingereicht worden. Frankreich müsse diesen nun jeweils Entschädigungen zwischen 4.000 Euro bis 25.000 Euro zahlen, urteilte der Gerichtshof. Zudem empfahl er Frankreich, Schritte gegen die Überbelegung von Gefängnissen einzuleiten, damit die Haftbedingungen weiterhin mit der Konvention vereinbar seien. Zudem müsse Beschwerden von Insassen besser nachgegangen werden.

EGMR, Urteil vom 30.01.2020 - 9671/15

Redaktion beck-aktuell, 31. Januar 2020 (dpa).

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