Frankreich durfte Staatsbürgerschaft nach Straftat entziehen

Frankreich durfte einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge fünf im Zusammenhang mit Terrorismus verurteilten Männern die Staatsbürgerschaft entziehen. Da alle Betroffenen eine zweite Staatsangehörigkeit besäßen, seien sie nicht der Staatenlosigkeit ausgesetzt, erklärte der Gerichtshof am 25.06.2020. Die Aberkennung der französischen Staatsbürgerschaft führe außerdem nicht automatisch dazu, dass eine Person Frankreich verlassen müsse.

Entzug der Staatsbürgerschaft als "zweite Strafe"?

Die fünf Männer waren Gerichtsunterlagen zufolge 2007 von einem Pariser Strafgericht verurteilt worden, weil sie Teil einer kriminellen Vereinigung waren, die eine terroristische Tat vorbereitete. 2015 entzog ihnen Frankreich deswegen die Staatsbürgerschaft. Die Betroffenen sahen dadurch ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verwirkt. Zudem stellte der Entzug der Staatsbürgerschaft ihrer Ansicht nach eine zweite "verschleierte Bestrafung" neben der Gefängnisstrafe dar, wie aus den EGMR-Unterlagen hervorging.

EGMR sieht keine zweite Bestrafung

Da der Entzug der Staatsbürgerschaft eine Entscheidung der Verwaltung und nicht der Justiz sei, komme das keiner zweiten Bestrafung gleich, befand dagegen der EGMR. Außerdem sei mit der begangenen Straftat gezielt die Demokratie in Frankreich bedroht worden. Der Entzug der Staatsbürgerschaft sei der formelle Bruch zwischen dem Land und den fünf Männern gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.

EGMR, Entscheidung vom 25.06.2020

Redaktion beck-aktuell, 25. Juni 2020 (dpa).