Entzug der Staatsbürgerschaft als "zweite Strafe"?
Die fünf Männer waren Gerichtsunterlagen zufolge 2007 von einem Pariser Strafgericht verurteilt worden, weil sie Teil einer kriminellen Vereinigung waren, die eine terroristische Tat vorbereitete. 2015 entzog ihnen Frankreich deswegen die Staatsbürgerschaft. Die Betroffenen sahen dadurch ihr Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens verwirkt. Zudem stellte der Entzug der Staatsbürgerschaft ihrer Ansicht nach eine zweite "verschleierte Bestrafung" neben der Gefängnisstrafe dar, wie aus den EGMR-Unterlagen hervorging.
EGMR sieht keine zweite Bestrafung
Da der Entzug der Staatsbürgerschaft eine Entscheidung der Verwaltung und nicht der Justiz sei, komme das keiner zweiten Bestrafung gleich, befand dagegen der EGMR. Außerdem sei mit der begangenen Straftat gezielt die Demokratie in Frankreich bedroht worden. Der Entzug der Staatsbürgerschaft sei der formelle Bruch zwischen dem Land und den fünf Männern gewesen, heißt es in der Urteilsbegründung.