EGMR fordert sofortige Freilassung Nawalnys

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Russland aufgefordert, Oppositionsführer Alexej Nawalny unverzüglich aus der Haft zu entlassen. Das Gericht gab damit einem Antrag Nawalnys auf einstweilige Maßnahmen statt. Diese seien verbindlich und würden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden gewährt. Die Art und das Ausmaß der Gefahr für Nawalnys Leben sei in der Entscheidung berücksichtigt worden.

Russland weist Forderung als Einmischung in innere Angelegenheiten zurück

Russland reagierte prompt. Justizminister Konstantin Tschujtschenko sprach von einer “beispiellosen Forderung“. Das sei eine “klare und grobe Einmischung“ in die Arbeit der Justiz eines souveränen Staates. Es gebe nach russischem Recht keine Grundlage, "diese Person" aus der Haft zu entlassen. Der Vize-Vorsitzende des Duma-Rechtsausschusses, Michail Emeljanow, hält es für unwahrscheinlich, dass sein Land der Forderung nachkommen werde. Er verwies auf die neue Verfassung, die nationale Interessen Russlands über internationales Recht stellt.

EGMR: Frühere Verurteilung war offenkundig unangemessen

Der Kremlkritiker war vor mehr als zwei Wochen zu einer Straflagerhaft verurteilt worden. Er soll gegen Bewährungsauflagen in einem früheren Strafverfahren verstoßen haben, während er sich in Deutschland von einem Giftanschlag erholte. Das Urteil in diesem früheren Verfahren hatte das Menschenrechtsgericht 2017 als offenkundig unangemessen bezeichnet. Der Gerichtshof teilte mit, dass Nawalny im Januar eine weitere Beschwerde gegen Russland eingereicht hatte. Zeitgleich habe er um seine Freilassung als einstweilige Maßnahme gebeten. Ob die neue Beschwerde Nawalnys vom Gericht zugelassen wird, ist noch offen.

Redaktion beck-aktuell, 18. Februar 2021 (dpa).