Aserbaidschan soll Straßen-Korridor für kranke Armenier freigeben

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat Aserbaidschan per einstweiliger Maßnahme aufgefordert, den strategisch wichtigen Latschin-Korridor für kranke und notleidende Armenier freizugeben. Die aserbaidschanische Regierung müsse alle in ihrer Zuständigkeit liegenden Maßnahmen ergreifen, um eine sichere Durchreise von Obdachlosen oder schwerkranken Menschen zu gewährleisten.

Streit um armenische Bevölkerungsexklave

Armenien hatte vor einigen Tagen vor einem Zusammenbruch der medizinischen Versorgung in dem von aserbaidschanischen Kräften abgeriegelten Konfliktgebiet Berg-Karabach gewarnt. Das Gebiet gehört völkerrechtlich zu Aserbaidschan, wird aber von etwa 120.000 Armeniern bewohnt. Deren einzige Verbindung nach Armenien ist der blockierte Straßenkorridor von Latschin. Dort waren angebliche Öko-Aktivisten aus Aserbaidschan aufgetaucht, um gegen vermeintliche Umweltverstöße im Bergbau zu protestieren. Nach Darstellung der armenischen Seite handelt es sich um aserbaidschanische Geheimdienstler. Seitdem sucht die Führung in Eriwan internationale Unterstützung, um Druck auf Baku für ein Ende der Blockade aufzubauen. Eigentlich sollen russische Friedenstruppen darüber wachen, dass alle Vereinbarungen zwischen den verfeindeten Staaten Aserbaidschan und Armenien eingehalten werden. Einstweilige Maßnahmen sind laut Gericht verbindlich und werden nur selten und bei unmittelbarer Gefahr auf irreparablen Schaden ausgesprochen.

EGMR, Urteil vom 21.12.2022 - 15389/22

Redaktion beck-aktuell, 22. Dezember 2022 (dpa).

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