Verletzung des Rechts auf Freiheit geltend gemacht
Die Beschwerdeführer wollten laut Gericht an Protestveranstaltungen teilnehmen. Zwei von ihnen hätten nach Informationen der britischen Polizei vorgehabt, als Zombies verkleidet Maden statt Konfetti auf den Hochzeitszug zu werfen. Die acht Männer und Frauen sehen aufgrund ihrer Festnahmen ihr Recht auf Freiheit verletzt.
EGMR hält Festnahmen für gerechtfertigt
Das Gericht argumentierte, die Festnahmen seien nötig gewesen, um wegen der vielen Menschen auf den Straßen, des internationalen Interesses an der Hochzeit und des hohen Bedrohungsniveaus eine Störung des Friedens zu verhindern. Außerdem seien die Beschwerdeführer jeweils nur wenige Stunden festgehalten worden. Die britischen Gerichte hätten bei ihren Urteilen in der Sache fair zwischen den verschiedenen Interessen abgewogen.