Acht Menschen, die 2011 gegen die Hochzeit von
Prinz William und Kate Middleton in London protestieren wollten und
deswegen festgenommen wurden, sind vor Gericht gescheitert. Der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg wies ihre
Beschwerden am 28.03.2019 als unzulässig zurück (Az.:
57884/17 und andere).
Verletzung des Rechts auf Freiheit geltend gemacht
Die Beschwerdeführer wollten laut Gericht an Protestveranstaltungen
teilnehmen. Zwei von ihnen hätten nach Informationen der britischen
Polizei vorgehabt, als Zombies verkleidet Maden statt Konfetti auf
den Hochzeitszug zu werfen. Die acht Männer und Frauen sehen aufgrund
ihrer Festnahmen ihr Recht auf Freiheit verletzt.
EGMR hält Festnahmen für gerechtfertigt
Das Gericht argumentierte, die Festnahmen seien nötig gewesen, um
wegen der vielen Menschen auf den Straßen, des internationalen
Interesses an der Hochzeit und des hohen Bedrohungsniveaus eine
Störung des Friedens zu verhindern. Außerdem seien die
Beschwerdeführer jeweils nur wenige Stunden festgehalten worden. Die
britischen Gerichte hätten bei ihren Urteilen in der Sache fair
zwischen den verschiedenen Interessen abgewogen.
Präventivhaft schon in früherem Urteil für rechtens erachtet
Schon in einem früheren Urteil von Oktober 2018 hatte der Gerichtshof
entschieden, dass präventive Festnahmen in bestimmten Fällen
gerechtfertigt sein können (
NVwZ 2019, 135). Damals war es um mögliche Gewalttaten von
Hooligans bei einem Fußballspiel in Dänemark gegangen.
EGMR, Entscheidung vom 28.03.2019 - 57884/17
Redaktion beck-aktuell, 28. März 2019 (dpa).
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EGMR, Präventivhaft für Fußballhooligans, NVwZ 2019, 135 (m. Anm. Hoffmann)