Der Präsident oder die Präsidentin des EGMR sollen den Ethikrat anrufen können, wenn er oder sie es für erforderlich hält zur Beratung eines Richters, der in einer bestimmten Situation Fragen zur Einhaltung der ethischen Normen hat. Der Rat soll amtierende, Ad-hoc-Richter und ehemalige Richter beraten können. Die Beratung soll auch das Gericht selbst als Institution betreffen können. Das hat das Plenum des Gerichtshofes auf seiner Sitzung am 16. Dezember 2024 beschlossen.
Der Ethikrat wird aus fünf Mitgliedern bestehen: dem dienstältesten Vizepräsidenten des EGMR, dem dienstältesten Sektionspräsidenten und den drei dienstältesten amtierenden Richtern. Unterstützt werden soll er vom Kanzler des Gerichtshofes.