Deutsch­land hat Ra­ci­al-Pro­fi­ling-Vor­wurf nicht genug ge­prüft

Deutsch­land ist einem Vor­wurf des Ra­ci­al Pro­fi­lings nach An­sicht des Eu­ro­päi­schen Ge­richts­hofs für Men­schen­rech­te nicht aus­rei­chend nach­ge­gan­gen. In einem Ur­teil vom 18.10.2022 hat das Straßbur­ger Ge­richt be­män­gelt, dass Un­ter­su­chun­gen gegen einen Po­li­zei­be­am­ten nur in­tern und damit nicht un­ab­hän­gig ge­führt wur­den. Zudem hät­ten deut­sche Ge­rich­te die Klage des Be­trof­fe­nen ab­ge­wie­sen, weil es ver­meint­lich kein aus­rei­chen­des In­ter­es­se an einer Ent­schei­dung ge­ge­ben habe.

Grenz­po­li­zei kon­trol­lier­te Vater und Kind mit dunk­ler Haut­far­be

Deutsch­land habe damit gegen das Dis­kri­mi­nie­rungs­ver­bot ver­sto­ßen, so der EGMR wei­ter. Kon­kret geht es in dem Fall um einen Deut­schen, der 2012 ge­mein­sam mit sei­ner Toch­ter in einem Zug kurz hin­ter der Gren­ze zu Tsche­chi­en von der Po­li­zei kon­trol­liert wurde. Der Mann gibt an, dass seine Toch­ter und er die ein­zi­gen Nicht-Wei­ßen im Wag­gon ge­we­sen seien. Sie seien als ein­zi­ge von der Po­li­zei über­prüft wor­den. Laut EGMR ist die Aus­sa­ge des Man­nes, auf­grund be­stimm­ter phy­si­scher oder eth­ni­scher Merk­ma­le für die Kon­trol­le aus­ge­wählt wor­den zu sein, plau­si­bel. Deutsch­land hätte daher prü­fen müs­sen, ob es eine Ver­bin­dung zu mög­li­chen ras­sis­ti­schen Ein­stel­lun­gen des be­tref­fen­den Be­am­ten ge­ge­ben habe. Weil es aber keine aus­rei­chen­den Er­mitt­lun­gen ge­ge­ben habe, könne auch das Straßbur­ger Ge­richt nicht fest­stel­len, ob es sich bei der Kon­trol­le des Man­nes um Ra­ci­al Pro­fi­ling ge­han­delt habe.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2022 (dpa).

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