Deutschland hat Racial-Profiling-Vorwurf nicht genug geprüft

Deutschland ist einem Vorwurf des Racial Profilings nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht ausreichend nachgegangen. In einem Urteil vom 18.10.2022 hat das Straßburger Gericht bemängelt, dass Untersuchungen gegen einen Polizeibeamten nur intern und damit nicht unabhängig geführt wurden. Zudem hätten deutsche Gerichte die Klage des Betroffenen abgewiesen, weil es vermeintlich kein ausreichendes Interesse an einer Entscheidung gegeben habe.

Grenzpolizei kontrollierte Vater und Kind mit dunkler Hautfarbe

Deutschland habe damit gegen das Diskriminierungsverbot verstoßen, so der EGMR weiter. Konkret geht es in dem Fall um einen Deutschen, der 2012 gemeinsam mit seiner Tochter in einem Zug kurz hinter der Grenze zu Tschechien von der Polizei kontrolliert wurde. Der Mann gibt an, dass seine Tochter und er die einzigen Nicht-Weißen im Waggon gewesen seien. Sie seien als einzige von der Polizei überprüft worden. Laut EGMR ist die Aussage des Mannes, aufgrund bestimmter physischer oder ethnischer Merkmale für die Kontrolle ausgewählt worden zu sein, plausibel. Deutschland hätte daher prüfen müssen, ob es eine Verbindung zu möglichen rassistischen Einstellungen des betreffenden Beamten gegeben habe. Weil es aber keine ausreichenden Ermittlungen gegeben habe, könne auch das Straßburger Gericht nicht feststellen, ob es sich bei der Kontrolle des Mannes um Racial Profiling gehandelt habe.

Redaktion beck-aktuell, 18. Oktober 2022 (dpa).