Dänemark wegen Abschiebung psychisch kranken Straftäters verurteilt

Mit der Abschiebung eines psychisch kranken Straftäters in die Türkei hat Dänemark das Menschenrecht des Mannes auf Privatleben verletzt. Die dänischen Gerichte hätten bei ihrer Entscheidung nicht ausreichend die individuelle Situation des Mannes berücksichtigt, teilte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am 07.12.2021 in Straßburg mit. Das dauerhafte Verbot wieder einzureisen sei zudem unverhältnismäßig.

Psychisch kranker Straftäter wurde in die Türkei abgeschoben

Der abgeschobene Mann, der sich vor dem Gericht beschwert hatte, war im Alter von sechs Jahren mit seiner Familie aus der Türkei nach Dänemark gekommen. Später beging er unter dem Einfluss seiner psychischen Erkrankung und gemeinsam mit anderen Tätern eine schwere Gewalttat, in deren Folge das Opfer starb. Deswegen wurde er verurteilt und letztlich abgeschoben.

EGMR beanstandet Verletzung des Rechts auf Privatleben

Vor Gericht machte der Mann geltend, sein gesamtes soziales Umfeld befinde sich in Dänemark, er spreche kein Türkisch und in der Türkei könne seine psychische Krankheit nicht angemessen behandelt werden. Neben der Verletzung seines Rechts auf Privatleben bemängelte er auch einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung, wobei ihm das Gericht jedoch nicht folgte. Dänemark muss dem Mann nun 20.000 Euro für die angefallenen Prozesskosten zahlen.

EGMR, Urteil vom 07.12.2021 - 57467/15

Redaktion beck-aktuell, 7. Dezember 2021 (dpa).