Psychisch kranker Straftäter wurde in die Türkei abgeschoben
Der abgeschobene Mann, der sich vor dem Gericht beschwert hatte, war im Alter von sechs Jahren mit seiner Familie aus der Türkei nach Dänemark gekommen. Später beging er unter dem Einfluss seiner psychischen Erkrankung und gemeinsam mit anderen Tätern eine schwere Gewalttat, in deren Folge das Opfer starb. Deswegen wurde er verurteilt und letztlich abgeschoben.
EGMR beanstandet Verletzung des Rechts auf Privatleben
Vor Gericht machte der Mann geltend, sein gesamtes soziales Umfeld befinde sich in Dänemark, er spreche kein Türkisch und in der Türkei könne seine psychische Krankheit nicht angemessen behandelt werden. Neben der Verletzung seines Rechts auf Privatleben bemängelte er auch einen Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung, wobei ihm das Gericht jedoch nicht folgte. Dänemark muss dem Mann nun 20.000 Euro für die angefallenen Prozesskosten zahlen.