Corona-Lockdown in Rumänien war kein Freiheitsentzug

Der Lockdown in Rumänien zu Beginn der Corona-Pandemie ist nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mit einem Hausarrest gleichzusetzen. Eine entsprechende Beschwerde wurde abgelehnt, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Der Beschwerdeführer sei nicht seiner Freiheiten beraubt worden.

Rumänischer Europaabgeordneter forderte "Freilassung aus Verwaltungshaft"

Eingereicht hatte die Beschwerde ein rumänischer Europa-Abgeordneter aus der europaskeptischen Fraktion der Rechtskonservativen. Ihm zufolge war der 52 Tage lange Lockdown zwischen März und Mai 2020 ein Freiheitsentzug, der ihn persönlich betraf. Noch während des Lockdowns forderte er von den rumänischen Behörden eine Freilassung aus der seiner Meinung nach bestehenden Verwaltungshaft. Er habe das Recht, das Haus jederzeit aus jedem Grund zu verlassen. Während des Lockdowns hatten Menschen in Rumänien nur mit triftigem Grund die Wohnung verlassen dürfen und mussten dafür eine Bescheinigung mitführen.

EGMR: Lockdown richtete sich nicht persönlich gegen den Abgeordneten

Das Gericht befand, dass der Lockdown eine allgemeine Maßnahme war und sich nicht gegen den Mann persönlich richtete. Auch eine individuelle Überwachung habe es nicht gegeben. Welche genauen Auswirkungen der Lockdown auf ihn hatte, habe der Politiker zudem nicht erläutert.

EGMR, Urteil vom 21.05.2021 - 49933/20

Redaktion beck-aktuell, 21. Mai 2021 (dpa).