Bulgarien darf einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte zufolge drei Uiguren nicht nach China abschieben. Den drei Männern drohe in der Provinz Xinjiang willkürliche Inhaftierung in sogenannten Umerziehungslagern, Misshandlung oder sogar der Tod, begründete der Gerichtshof am 20.02.2020 sein Urteil. Bulgarische Behörden hätten die Männer verdächtigt, Zeit in Syrien verbracht zu haben, um dort von einer islamistischen Bewegung ausgebildet zu werden. Verdächtigungen wie diese könnten in China zu langen Gefängnisstrafen oder der Todesstrafe führen, so der EGMR (Az.: 5115/18).
Hunderttausende bis eine Million Uiguren in Umerziehungslagern
Die Männer waren den Gerichtsunterlagen zufolge aus China nach Europa geflohen, um der Verfolgung als Uiguren zu entgehen. Berichte von Menschenrechtsgruppen hätten Fälle der Misshandlung von Uiguren in den chinesischen Lagern gezeigt.
Das US-Außenministerium habe zudem über Todesfälle in den Camps berichtet. Nach Schätzungen von Menschenrechtlern seien Hunderttausende bis eine Million Uiguren in Umerziehungslager gesteckt worden. Chinas Regierung spricht von Berufsbildungseinrichtungen, die von den Insassen freiwillig besucht würden. In China leben schätzungsweise zehn Millionen Uiguren, die meisten in Xinjiang. Sie sind ethnisch mit den Türken verwandt und fühlen sich von den herrschenden Han-Chinesen wirtschaftlich, politisch und kulturell unterdrückt.
EGMR, Urteil vom 20.02.2020 - 5115/18
Redaktion beck-aktuell, 21. Februar 2020 (dpa).
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