Zum wiederholten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen einer Diskriminierung von nichtehelichen Kindern im Erbrecht verurteilt.
Das Straßburger Gericht gab laut einer Mitteilung vom 23.03.2017 zwei Männern aus Deutschland Recht, denen Ansprüche am Erbe ihrer Väter verwehrt worden waren. In beiden Fällen habe es eine Diskriminierung gegeben, so die Richter (Az.: 59752/13 und 66277/13).
Stichdaten bestimmen über Rechte am Erbe
In Deutschland haben nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind und deren Vater vor dem 29.05.2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Verstorbenen. Die Kläger sind laut Gericht von dieser Konstellation betroffen. Deutschland war bereits im Februar in einem ähnlichen Fall von dem Straßburger Gerichtshof verurteilt worden. Einen ersten Spruch hatte es 2009 gegeben. Bis 2011 galt ein Gesetz, das einer noch größeren Gruppe von Menschen Rechte am Erbe des Vaters versagte.
EGMR, Urteil vom 23.03.2017 - 59752/13
Redaktion beck-aktuell, 24. März 2017 (dpa).
Zum Thema im Internet
Das Urteil im Volltext finden Sie auf der Internetseite des EGMR.
Aus der Datenbank beck-online
EGMR, Discrimination of children born outside of marriage in view of the statutory inheritance, BeckRS 2017, 101431 mit Anmerkung von Litzenburger in FD-ErbR 2017, 387049
OLG Düsseldorf, Auslegung der Übergangsvorschrift des Art. 12 § 10 NEhelG im Lichte des Grundgesetzes und der EMRK, ZErb 2015, 178
BVerfG, Erbrecht der vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder, NJW 2013, 2103
BGH, Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses nichtehelicher Kinder vom Erbrecht in "Altfällen", NJW 2012, 231
EGMR, Ausschluss des gesetzlichen Erbrechts der vor dem 01.07.1949 geborenen nichtehelichen Kinder nach dem Vater menschenrechtswidrig, DNotZ 2010, 136, mit Anmerkung von Vlassopoulou in FamFR 2009, 128 und von Litzenburger in FD-ErbR 2009, 289730
Aus dem Nachrichtenarchiv
EGMR, Deutschland diskriminiert nichteheliche Kinder beim Erbrecht, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 09.02.2017, becklink 2005707
BGH, Benachteiligung vor Juli 1949 geborener nichtehelicher Kinder im Erbrecht gerechtfertigt, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 26.10.2011, becklink 1016823