EGMR bestätigt Diskriminierung nichtehelicher Kinder in Deutschland beim Erbrecht

Zum wiederholten Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Deutschland wegen einer Diskriminierung von nichtehelichen Kindern im Erbrecht verurteilt. Das Straßburger Gericht gab laut einer Mitteilung vom 23.03.2017 zwei Männern aus Deutschland Recht, denen Ansprüche am Erbe ihrer Väter verwehrt worden waren. In beiden Fällen habe es eine Diskriminierung gegeben, so die Richter (Az.: 59752/13 und 66277/13).

Stichdaten bestimmen über Rechte am Erbe

In Deutschland haben nichteheliche Kinder, die vor dem 01.07.1949 geboren worden sind und deren Vater vor dem 29.05.2009 gestorben ist, keine Rechte am Erbe des Verstorbenen. Die Kläger sind laut Gericht von dieser Konstellation betroffen. Deutschland war bereits im Februar in einem ähnlichen Fall von dem Straßburger Gerichtshof verurteilt worden. Einen ersten Spruch hatte es 2009 gegeben. Bis 2011 galt ein Gesetz, das einer noch größeren Gruppe von Menschen Rechte am Erbe des Vaters versagte.

EGMR, Urteil vom 23.03.2017 - 59752/13

Redaktion beck-aktuell, 24. März 2017 (dpa).

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