Mehr Beschwerden mit Bezug zu Deutschland
Vor allem die Zahl der Fälle, die Bosnien-Herzegowina, Russland, die Türkei und die Ukraine betreffen, wurden mehr. Auch die Zahl der Beschwerden, die sich auf Deutschland beziehen, stieg leicht auf 184. 2018 waren es EGMR-Unterlagen zufolge 154 neue Beschwerdefälle gewesen. Entschieden hatten Richter des Gerichtshofs im Jahr 2019 jedoch in nur acht Fällen, die Deutschland betrafen. 2018 hatte es in 23 Beschwerdefällen Entscheidungen gegeben.
Gut ein Viertel der Fälle betrifft Russland
Der 1959 gegründete Gerichtshof im französischen Straßburg ist ein wenig Opfer seines eigenen Erfolgs: Wer seine Grundrechte verletzt glaubt, kann den EGMR anrufen. Die Zahl der eingereichten Fälle steigt bereits seit Jahren immer weiter an. Insgesamt 59.800 Fälle sind derzeit am EGMR anhängig. Gut ein Viertel davon betreffe Russland, teilte der Gerichtshof mit.