Behörden sollen die offizielle Änderung der Geschlechtsidentität nicht nur nach einer operativen Anpassung der Geschlechtsmerkmale anerkennen. Das EGMR gab am 19.01.2021 zwei Transgendern teilweise Recht, die gegen Rumänien vor Gericht gezogen waren, weil nationale Gerichte die beiden gezwungen hatten, sich zwischen einer von ihnen nicht gewünschten Operation und der Nicht-Anerkennung ihrer Geschlechtsidentität zu entscheiden. Dies sei eine Verletzung des Rechts auf Achtung des Privat- und Familienlebens, so der EGMR.
Rumänien muss Schadenersatz zahlen
Die beiden Kläger waren in ihren Dokumenten als Frauen vermerkt, definieren sich aber als Männer. Sie hatten beantragt, ihre Vornamen und ihren offiziellen Geschlechtseintrag ändern zu lassen. Die Behörden hatten dies abgelehnt. Einer der beiden Kläger ließ schließlich die geforderte Operation vornehmen und erhielt daraufhin seine neuen Dokumente mit männlichem Geschlechtsvermerk. Der EGMR fand keine ausreichende Grundlage, auf der die Änderung der Angaben in den Papieren abgelehnt worden war. Der strikte Ansatz der rumänischen Behörden habe die Klagenden für eine unberechtigt lange Zeit in eine schmerzliche Situation versetzt. Rumänien muss den beiden Klägern dem Urteil zufolge nun je 7.500 Euro für immaterielle Schäden zahlen.
EGMR, Entscheidung vom 19.01.2021 - 2145/16
Redaktion beck-aktuell, 20. Januar 2021 (dpa).
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Correll, Im falschen Körper - Ein Beitrag zur rechtlichen und tatsächlichen Problematik der Transsexualität, NJW 1999, 3372
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