Assange-Anwältin einigt sich mit britischer Regierung in Späh-Klage

Eine Anwältin des in Großbritannien inhaftierten Wikileaks-Gründers Julian Assange hat sich mit der britischen Regierung außergerichtlich geeinigt. Wie der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg am Donnerstag mitteilte, erkannte die Regierung in London an, dass die Rechte der Anwältin Jennifer Robinson durch Spähangriffe verletzt worden waren. Davon sei auch vertrauliches journalistisches Material betroffen gewesen.

Genaue Vorfälle werden unter Verschluss gehalten

Robinson erhalte eine Zahlung von 1.000 Pfund (umgerechnet rund 1.170 Euro). Bei der Klage vor dem Gerichtshof für Menschenrechte, die nun eingestellt wurde, war es auch um die Weitergabe von Informationen an die USA gegangen, die eine Auslieferung Assanges erwirken wollen. Wie genau die Star-Anwältin, die bei der Kanzlei Doughty Street Chambers arbeitet, ausgespäht worden sein soll, wurde nicht bekannt. Die Regierung halte das aus Gründen der nationalen Sicherheit unter Verschluss, sagte Robinson im Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur. "Ich würde das auch sehr gerne wissen, weil es wichtige Fragen aufwirft darüber, welche Informationen weitergegeben wurden", so Robinson.

Bis zu 175 Jahre Haft drohen für Assange

Nachdem ein Gericht in London die Auslieferung Assanges genehmigte, wird nun jederzeit mit einer Entscheidung von Innenministerin Priti Patel in dem Fall gerechnet. Die US-Justiz will Assange wegen Spionagevorwürfen den Prozess machen. Ihm drohen bei einer Verurteilung bis zu 175 Jahre Haft. Vorgeworfen wird ihm, gemeinsam mit der Whistleblowerin Chelsea Manning geheimes Material von US-Militäreinsätzen im Irak und in Afghanistan gestohlen und veröffentlicht und damit das Leben von US-Informanten in Gefahr gebracht zu haben. Seine Unterstützer sehen in ihm dagegen einen investigativen Journalisten, der Kriegsverbrechen ans Licht gebracht hat und an dem nun ein Exempel statuiert werden soll.

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Redaktion beck-aktuell, 10. Juni 2022 (dpa).