EGMR moniert Verstöße Aserbaidschans gegen Urteile

Aserbaidschan hat im Fall eines Regierungskritikers Urteile des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht umgesetzt. Das entschied der EGMR am 29.05.2019 in Straßburg. Die autoritär regierte Ex-Sowjetrepublik habe den Aktivisten Ilgar Mammadov lange nicht aus dem Gefängnis entlassen und nur "begrenzte Schritte" eingeleitet, um die Urteile umzusetzen, so der Gerichtshof (Az.: 15172/13).

Bislang einmaliges Verfahren

Der EGMR in Straßburg entschied in einem bislang einmaligen Verfahren, ob ein Mitgliedsstaat des Europarats gegen die Ausführung einer Entscheidung verstoßen hat. Das Ministerkomitee des Europarats hatte den Fall zuvor zurück an den Gerichtshof gegeben. Im schlimmsten Fall kann eine Nicht-Befolgung der Urteile zur Ausschließung Aserbaidschans aus der Staatengemeinschaft führen.

Wegen Aufrufs zu Massendemonstrationen zu sieben Jahren Haft verurteilt

Der Regierungskritiker Mammadov wollte für die Präsidentenwahl 2013 kandidieren, wurde dann aber bei Protesten festgenommen und saß seitdem im Gefängnis. 2014 wurde er unter anderem wegen des Aufrufs zu Massendemonstrationen zu sieben Jahren Haft verurteilt. Der Fall hatte Aserbaidschan in den vergangenen Jahren scharfe internationale Kritik eingebracht. Im August 2018 kam er dann schließlich auf freien Fuß.

Zuvor ergangene Urteile nicht umgesetzt

Der EGMR verurteilte Aserbaidschan bereits zweimal wegen der Inhaftierung Mammadovs und bezeichnete diese als politisch motiviert. Aserbaidschan weigerte sich jedoch, die Urteile aus Straßburg umzusetzen und den Politiker aus der Haft zu entlassen.

EGMR, Urteil vom 29.05.2019 - 15172/13

Redaktion beck-aktuell, 29. Mai 2019 (dpa).

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