EGMR verneint angeführte "Gefahr der Todesstrafe"
Der von Sicherheitsbehörden als Islamist eingestufte Haikel S. war nach monatelangem juristischen Tauziehen im Mai 2018 aus Hessen nach Tunesien abgeschoben worden. Er hatte geltend gemacht, dass ihm in seinem Heimatland die Todesstrafe drohe. Diese Gefahr sah das Straßburger Gericht jedoch nicht.
Umwandlung in lebenslange Haftstrafe zu erwarten
Zwar könne der Mann in Tunesien formal zur Todesstrafe verurteilt werden, heißt es. Aber jedes Todesurteil werde in dem Land früher oder später vom Präsidenten in eine lebenslange Haftstrafe umgewandelt. Auch hätten die lokalen Behörden im Fall von Haikel S. zusätzlich diplomatische Zusicherungen abgegeben. Außerdem besteht nach Überzeugung der Richter die Möglichkeit, dass Haikel S. früher aus der Haft entlassen wird. Daher bestehe kein Grund, von den Einschätzungen der deutschen Gerichte abzuweichen. Das Menschenrecht auf Leben des Mannes sei nicht verletzt worden.
EGMR, Urteil vom 27.09.2018 - 7675/18
Redaktion beck-aktuell, 27. September 2018 (dpa).
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