EGMR verurteilt Russland für Vorgehen gegen Nawalny-Netzwerk

Ab 2019 gingen russische Behörden gezielt gegen den mittlerweile gestorbenen Kremlkritiker Alexej Nawalny und sein Umfeld vor. Der EGMR sieht zahlreiche Verstöße gegen die EMRK, unter anderem habe Russland das Recht auf Achtung der Privatsphäre, auf Meinungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit verletzt.

Über 139 Anträge hatte der EGMR zu entscheiden – eingebracht von mit Nawalny verbundenen Organisationen, seinen Familienangehörigen sowie engen Mitarbeitern.

Die gegen sie gerichteten Maßnahmen umfassten koordinierte Massenhausdurchsuchungen in Wohnungen und Büros, die Beschlagnahme von Eigentum, das Einfrieren von Bankkonten, die Einstufung der Organisationen als "extremistisch" und der von Nawalny gegründeten Stiftung für die Bekämpfung der Korruption (FBK) als "ausländischer Agent". Die Folge: Die Auflösung der Organisationen und die Kriminalisierung jedweder Tätigkeit, die mit ihnen verbunden war.

Russland muss Entschädigungen zahlen

Der EGMR sieht in allen 139 Fällen die EMRK verletzt (Urteil vom 16.12.2025 – 13505/20 u.a.). Die Durchsuchungs-, Beschlagnahme- und Kontensperrmaßnahmen hätten nicht den Anforderungen der Gesetzmäßigkeit entsprochen. Sie hätten daher gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Korrespondenz (Art. 8 EMRK) und das Recht auf Eigentum (Art. 1 des Protokolls Nr. 1 zur EMRK) verstoßen. Die gerichtliche Kontrolle sei rein formalistisch gewesen.

Die Einstufung der FBK als "ausländischer Agent" und aller Organisationen als "extremistisch" sei ebenfalls gesetzeswidrig gewesen. Insofern habe Russland die Versammlungsfreiheit (Art. 11 EMRK) und die Meinungsfreiheit (Art. 10 EMRK) missachtet. Der Begriff des "Extremismus" sei übermäßig weit und vage ausgelegt worden und habe auch legitime politische Betätigung umfasst.

Der Gerichtshof hebt die außergewöhnliche Größenordnung und Koordination der Maßnahmen hervor. Diese seien Teil einer umfassenden Kampagne gewesen, die darauf abzielte, die organisierte demokratische Opposition um Nawalny zu beseitigen. Die offiziellen Begründungen hätten lediglich als Vorwand gedient. 

Der Gerichtshof sprach den Beschwerdeführern, darunter Nawalnys Antikorruptions-Stiftung selbst, Beträge zwischen 5.000 Euro und 30.000 Euro zu, hauptsächlich für immaterielle Schäden. Dass sie das Geld tatsächlich bekommen, ist jedoch unwahrscheinlich: Russland erkennt Urteile des EGMR nicht an.

EGMR, Urteil vom 16.12.2025 - 13505/20

Redaktion beck-aktuell, kw, 16. Dezember 2025 (ergänzt durch Material der dpa).

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