EEG-Fördersätze für Windenergie an Land sinken ab 2018

Die Bundesnetzagentur hat am 31.08.2017 bekannt gegeben, dass die Förderung von Windenergieanlagen an Land außerhalb der Ausschreibungen zum 01.01.2018 um 2,4% gekürzt wird. Betroffen seien Anlagen, die noch unter den zunehmend auslaufenden Bestandsschutz fallen. Der Brutto-Zubau von Windenergieanlagen an Land liege mit etwa 5.038 Megawatt deutlich oberhalb des Ausbaupfads. Maßgeblich für die Berechnung der Fördersätze ist der Zubau im Bezugszeitraum von August 2016 bis Juli 2017.

Quartalsweise Anpassung vorgesehen

Bewegt sich der Zubau nahe am gesetzlichen Ausbaupfad, so ist im EEG eine geringe Absenkung der Vergütungssätze vorgesehen. Diese Absenkung verstärkt sich, je mehr der Zubau den Ausbaupfad überschreitet. Eine merkliche Unterschreitung des Ausbaupfads würde dagegen dazu führen, dass die anzulegenden Werte konstant blieben oder sogar angehoben würden. Die Fördersätze für Strom aus Windenergieanlagen an Land werden quartalsweise angepasst. Die Veröffentlichung erfolgt vier Monate vor dem Inkrafttreten der neuen Förderung.

Redaktion beck-aktuell, 1. September 2017.

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