EDV-Gerichtstag debattiert über Künstliche Intelligenz und IT-Sicherheit

Vor allem das Thema Künstliche Intelligenz beschäftigte in diesem Jahr die Teilnehmer des 28. Deutschen EDV-Gerichtstages, der vom 18. bis 20.09.2019 unter dem Motto "Digitalisierung und Recht – Herausforderungen und Visionen" an der Universität des Saarlandes stattfand. "Künstliche Intelligenz macht den Einzelnen und sein Verhalten berechenbar und vorhersagbar. KI-Systeme verarbeiten massenhaft Daten und beurteilen, ob jemand einen Kredit bekommt, ob er körperlich fit ist, erstellen sogar Prognosen, ob ein Verbrechen bevorsteht", erläuterte der Vorsitzende des Vereins Deutscher EDV-Gerichtstag, Stephan Ory. Die Fragen nach der Kontrolle dieser Systeme und dem Schutz sensibler Daten seien daher im Rahmen der Veranstaltung in den Mittelpunkt gerückt worden.

Herausforderungen für den Datenschutz

Bereits vor dem offiziellen Beginn widmete sich eine von Christoph Sorge organisierte Veranstaltung dem Thema "IT-Sicherheit in der Justiz – Neue Gefahren für die Gerichte?". Der Bundesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ulrich Kelber erläuterte, vor welche neuen Herausforderungen die Künstliche Intelligenz den Datenschutz stellt. Die Vorsitzende der Bund-Länder-Kommission für Informationstechnik in der Justiz Jessica Laß und Rainer Stentzel aus dem Bundesinnenministerium informierten über die technischen, organisatorischen und rechtlichen Fragen, auf die Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Polizei im Zusammenhang mit der elektronischen Strafakte gemeinsame Antworten finden müssen.

Auch elektronisches Anwaltspostfach Thema

Außerdem widmete sich die Fachtagung der elektronischen Beweissicherung, Videokonferenzen in gerichtlichen Verfahren, dem elektronischen Anwaltspostfach und dem Zugriff der Ermittlungsbehörden über Landesgrenzen hinweg auf Daten, die auf Servern im Ausland liegen.

Redaktion beck-aktuell, 23. September 2019.

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