Neue Förderregeln für E-Autos
Der Kauf von reinen Elektroautos (batterie- oder brennstoffzellenbetrieben) solle ab Januar 2023 bei einem Nettolistenpreis von 40.000 Euro mit 3.000 und bei einem Nettolistenpreis zwischen 40.000 Euro und 65.000 Euro mit 4.500 Euro bezuschusst werden. Für reine E-Autos über 45.000 EUR Nettolistenpreis entfalle der Umweltbonus ab dem 01.01.2024 vollständig, für solche unter 45.000 Euro solle er ab 2024 3.000 Euro betragen. Die Förderung für Plugin-Hybride laufe Ende 2022 aus. Ferner werde der Kreis der Antragsberechtigten ab dem 01.09.2023 auf Privatpersonen begrenzt. Eine Ausweitung auch auf Kleingewerbetreibende und gemeinnützige Organisationen werde vom Ministerium derzeit noch geprüft.
Förderantrag setzt Fahrzeugzulassung voraus
Maßgeblich für die Förderung soll laut Ministerium auch zukünftig das Datum des Förderantrags bleiben, der die Fahrzeugzulassung voraussetze. Bei den von dem Ministerium mitgeteilten Fördersätzen handele es sich jeweils um den Bundesanteil der Umweltbonus-Förderung inklusive der Innovationsprämie. Der Anteil der Hersteller solle, wie seit Einführung der Innovationsprämie, auch zukünftig 50 Prozent der Gesamt-Bundesförderung betragen und bei der Bestimmung der Gesamtförderung noch hinzukommen. Hierzu sei das Ministerium mit den Herstellern im Austausch.
Ende der Förderung mit Ausschöpfung der Mittel
Die Mittel für den Umweltbonus würden im Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereitgestellt. Wenn die Mittel ausgeschöpft seien, ende die Förderung mit dem Umweltbonus. Die nun beschlossenen Eckpunkte würden zeitnah in einer Neufassung der Förderrichtlinie zum Umweltbonus umgesetzt, nachdem sie von der Europäischen Kommission auf ihre Beihilferelevanz hin geprüft worden seien.