Eck­punk­te zur Re­form des Um­welt­bo­nus für E-Autos be­schlos­sen

Die Bun­des­re­gie­rung hat Eck­punk­te zur Än­de­rung der För­de­rung von Elek­tro­fahr­zeu­gen be­schlos­sen. Wie das Bun­des­wirt­schafts­mi­nis­te­ri­um mit­ge­teilt hat, soll für reine E-Autos der Um­welt­bo­nus ab 2023 sin­ken, ab 2024 sol­len sol­che mit einem Net­to­lis­ten­preis über 45.000 Euro gar keine För­de­rung mehr er­hal­ten. Die För­de­rung von Plug-In-Hy­brid­fahr­zeu­gen soll Ende 2022 aus­lau­fen.

Neue För­der­re­geln für E-Autos

Der Kauf von rei­nen Elek­tro­au­tos (bat­te­rie- oder brenn­stoff­zel­len­be­trie­ben) solle ab Ja­nu­ar 2023 bei einem Net­to­lis­ten­preis von 40.000 Euro mit 3.000 und bei einem Net­to­lis­ten­preis zwi­schen 40.000 Euro und 65.000 Euro mit 4.500 Euro be­zu­schusst wer­den. Für reine E-Autos über 45.000 EUR Net­to­lis­ten­preis ent­fal­le der Um­welt­bo­nus ab dem 01.01.2024 voll­stän­dig, für sol­che unter 45.000 Euro solle er ab 2024 3.000 Euro be­tra­gen. Die För­de­rung für Plu­gin-Hy­bri­de laufe Ende 2022 aus. Fer­ner werde der Kreis der An­trags­be­rech­tig­ten ab dem 01.09.2023 auf Pri­vat­per­so­nen be­grenzt. Eine Aus­wei­tung auch auf Klein­ge­wer­be­trei­ben­de und ge­mein­nüt­zi­ge Or­ga­ni­sa­tio­nen werde vom Mi­nis­te­ri­um der­zeit noch ge­prüft.

För­der­an­trag setzt Fahr­zeug­zu­las­sung vor­aus

Ma­ß­geb­lich für die För­de­rung soll laut Mi­nis­te­ri­um auch zu­künf­tig das Datum des För­der­an­trags blei­ben, der die Fahr­zeug­zu­las­sung vor­aus­set­ze. Bei den von dem Mi­nis­te­ri­um mit­ge­teil­ten För­der­sät­zen han­de­le es sich je­weils um den Bun­des­an­teil der Um­welt­bo­nus-För­de­rung in­klu­si­ve der In­no­va­ti­ons­prä­mie. Der An­teil der Her­stel­ler solle, wie seit Ein­füh­rung der In­no­va­ti­ons­prä­mie, auch zu­künf­tig 50 Pro­zent der Ge­samt-Bun­des­för­de­rung be­tra­gen und bei der Be­stim­mung der Ge­samt­för­de­rung noch hin­zu­kom­men. Hier­zu sei das Mi­nis­te­ri­um mit den Her­stel­lern im Aus­tausch.

Ende der För­de­rung mit Aus­schöp­fung der Mit­tel

Die Mit­tel für den Um­welt­bo­nus wür­den im Klima- und Trans­for­ma­ti­ons­fonds (KTF) be­reit­ge­stellt. Wenn die Mit­tel aus­ge­schöpft seien, ende die För­de­rung mit dem Um­welt­bo­nus. Die nun be­schlos­se­nen Eck­punk­te wür­den zeit­nah in einer Neu­fas­sung der För­der­richt­li­nie zum Um­welt­bo­nus um­ge­setzt, nach­dem sie von der Eu­ro­päi­schen Kom­mis­si­on auf ihre Bei­hil­fere­le­vanz hin ge­prüft wor­den seien.

Gitta Kharraz, 27. Juli 2022.

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