Ausgleich vor allem über Umsatzsteuer
Der Länderfinanzausgleich in seiner jetzigen Form wird abgeschafft. Ein Ausgleich erfolgt ab 2020 im Wesentlichen über die Umsatzsteuer. Vor allem der Bund greift "ärmeren" Ländern unter die Arme. Insgesamt zahlt der Bund ab dem Jahr 2020 jährlich 9,751 Milliarden Euro – Tendenz steigend.
Gründung einer Autobahngesellschaft
Beim Bund wird eine zentrale Gesellschaft für Autobahnen und Bundesstraßen gegründet. Sie soll ab 2021 Bau, Planung und Betrieb der Autobahnen und zumindest eines Teils der Bundesstraßen bündeln. Eine Privatisierung der Autobahnen und Bundesstraßen ist verfassungsrechtlich ausgeschlossen.
Hilfen für Schulen finanzschwacher Kommunen
Der Bund soll finanzschwachen Kommunen Investitionshilfen zur Sanierung maroder Schulen gewähren können. Durch eine Änderung des Grundgesetzes kann der Bund künftig in die Bildungsinfrastruktur finanzschwacher Kommunen investieren. Bei Mischfinanzierungen kann der Bundesrechnungshof prüfen, wie Bundesmittel verwendet werden. Der Bund erhält bei Finanzhilfen an die Länder mehr Steuerungs- und Kontrollrechte.
Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet
Der Anspruch auf Unterhaltsvorschuss wird ausgeweitet: Künftig gilt er für Kinder bis zum 18. Geburtstag und ohne Begrenzung der Leistungsdauer. Für Alleinerziehende und ihre Kinder, die auf Hartz IV angewiesen sind, gibt es Sonderregelungen.
Weitere Ergebnisse
In der Steuerverwaltung sollen die Kompetenzen des Bundes sowie die länderübergreifende Zusammenarbeit der Steuerverwaltungen gestärkt werden. Der Stabilitätsrat wird gestärkt und soll ab 2020 die Einhaltung der Schuldenbremse von Bund und Ländern überwachen. Das Online-Angebot öffentlicher Verwaltungen soll verbessert und erweitert werden. Schließlich soll der Bund ab 2020 Bremen und dem Saarland jährlich Sanierungshilfen von jeweils 400 Millionen Euro zahlen.