Die ab 2021 geplanten elektronischen Patientenakten sollen schrittweise zusätzliche Funktionen bekommen. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vor, den das Kabinett am 01.04.2020 auf den Weg gebracht hat. Neben Befunden und Röntgenbildern sollen ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe Untersuchungsheft für Kinder und das Zahn-Bonusheft darin gespeichert werden können. Versicherte sollen dann auch bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten übertragen lassen können.
E-Akte zur freiwilligen Nutzung ab 2021
Spahn sagte mit Blick auf die Corona-Krise: "Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen." Das Gesetz solle dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Alltag ankommen. Schon festgelegt ist, das alle Versicherten ab 01.01.2021 von der Krankenkasse eine E-Akte zur freiwilligen Nutzung angeboten bekommen sollen. Geregelt werden in dem Gesetz nun auch Datenschutzvorgaben. Die Möglichkeit, auch für jedes Dokument einzeln bestimmen zu können, welcher Arzt darauf zugreifen kann, ist demnach ab 2022 vorgesehen. Hieran war Kritik unter anderem von Datenschützern laut geworden, die eine solche Möglichkeit schon gleich zum Start 2021 gefordert hatten.
Redaktion beck-aktuell, 1. April 2020 (dpa).
Zum Thema im Internet
Den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur finden Sie auf der Internetseite des Bundesgesundheitsministeriums im pdf-Format.
Aus der Datenbank beck-online
Entwurf des Patientendaten-Schutzgesetzes in der Kritik, MMR-Aktuell 2020, 427506
von Wagner, Digitale Entscheidungsunterstützung – Anordnungsstandards in der elektronischen Patientenakte, GuP 2020, 14
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundesrat billigt Gesetz zur digitalen Gesundheitsversorgung, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 02.12.2019, becklink 2014886