Das Bundeskabinett hat eine Novellierung der Ladesäulenverordnung auf den Weg gebracht. Dies hat das Bundeswirtschaftsministerium mitgeteilt. Die Änderung der Verordnung sehe vor, dass Betreiber von Ladesäulen für E-Autos beim Ad-hoc-Laden künftig mindestens eine kontaktlose Zahlung mittels gängiger Debit- und Kreditkarte als Mindeststandard anbieten müssen.
Redaktion beck-aktuell, 12. Mai 2021.
Den Entwurf der Verordnung finden Sie als pdf-Dokument auf der Website des Bundeswirtschaftsministeriums.
Mayer, Die Ladesäulenverordnung - Rechtliche Vorgaben für die Ladeinfrastruktur der Elektromobilität, InTer 2017, 141