Die Bundesregierung plant gesetzliche Änderungen, um Sanktionen gegen russische Firmen und Oligarchen besser durchsetzen zu können. Das sagte eine Sprecherin von Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) heute in Berlin. Es gebe einen Reformbedarf bei Strukturen. Das Gesetz solle in zwei Teile aufgeteilt werden.
Erster Teil spätestens im Juni geplant
Der erste Teil mit sofort umsetzbaren Rechtsänderungen sei spätestens im Juni geplant, der zweite Teil mit schwierigeren Änderungen später. Zur Umsetzung der Sanktionen gegen russische Firmen und Oligarchen hat die Bundesregierung eine Taskforce verschiedener Behörden eingerichtet. Bei der Durchsetzung von Sanktionen gibt es aber offenbar Probleme. Russland hatte am 24. Februar einen Angriff auf die Ukraine gestartet.
Redaktion beck-aktuell, 25. April 2022 (dpa).
Weiterführende Links
Aus der Datenbank beeck-online
Harings, Das Einfrieren von Vermögenswerten im Sanktionsrecht, UKuR 2022, 6
Martens/Fischer,
EU-Sanktionen gegen Russland – Überblick und Handlungsmöglichkeiten deutscher Unternehmen, BB 2022, 707
Die Russland-Sanktionen der EU, RIW 2022, 173